Auf ein Wort:
AGB sind nützliche und notwendige Vereinbarungen, damit beide Partner ein gemeinsames Verständnis über den Vertragsgegenstand und Planungssicherheit haben. Die stefan fritz consulting wird immer versuchen eventuell auftretende Missverständnisse partnerschaftlich aus dem Weg zu räumen.
Ihr Stefan Fritz
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für offene Seminare
Im Text verwenden wir bei der Bezeichnung von Personen nur die männliche Form, um die Texte übersichtlich zu halten. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Alle Informationen gelten selbstverständlich in gleicher Weise für Frauen und Männer.
1. Wirkungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche geschäftliche Beziehungen zwischen der stefan fritz consulting und ihren Teilnehmern. Abweichungen von diesen Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Eventuell vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nicht. Die AGB werden vom Teilnehmer automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt.
2. Auftragserteilung, Anmeldung
(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung ist die jeweilige verbindliche Anmeldung, bzw. der schriftliche Auftrag des Teilnehmers an die stefan fritz consulting, in dem der Leistungsumfang sowie das Seminarentgelt festgehalten werden.
(2) Der Teilnehmer kann sich postalisch, per Fax oder über das von uns vorbereitete Formular auf unserer Webseite für Veranstaltungen anmelden. Bei telefonischer Anmeldung ist für eine verbindliche Buchung des Seminars eine schriftliche Bestätigung der telefonischen Anmeldung erforderlich. Die schriftliche Bestätigung muss den vollständigen Namen des Teilnehmers, die vollständige Rechnungsanschrift nebst Telefon- und Faxnummer sowie eine entsprechende E-Mail-Adresse enthalten.
(3) Der Teilnehmer erhält nach Anmeldung von der stefan fritz consulting eine schriftliche Bestätigung mit den notwendigen Details (z.B. Ort der Veranstaltung, Beginn- und Ende der Veranstaltung, Ansprechpartner). Die Anmeldebestätigung wird per Mail, auf Wunsch auch per Post versendet. Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, wird der Teilnehmer umgehend darüber informiert. Ein genereller Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme an der Veranstaltung. Die stefan fritz consulting erstattet keine Kosten bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise.
3. Absage von Veranstaltungen durch die stefan fritz consulting
Die stefan fritz consulting behält sich vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl (bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Seminartermin) oder aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall wird das vom Teilnehmer bereits gezahlte Seminarentgelt unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. Stornierung von Veranstaltungen durch Teilnehmer
(1) Für Stornierungen fällt generell eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,-- an.
Bei Stornierungen bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird Ihnen der bereits bezahlte Rechnungsbetrag unter Abzug der Stornierungsgebühr von Euro 30,--
unverzüglich zurückerstattet. Bei einer Stornierung von 30 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% des Seminarentgeltes zzgl. Euro 30,-- an.
Bei Stornierungen ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen 100% des Seminarentgeltes zzgl. Euro 30.-- an. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des
Teilnehmers.
(2) Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit benannt werden. Dadurch entstehen keine weiteren Kosten.
(3) Die Benennung einer Vertretung oder eine Stornierung kann nur durch eine schriftliche Nachricht per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
5. Preise, Zahlung und Fälligkeit
Es gelten die Preise, die in der Anmeldebestätigung vereinbart worden sind. Werden Leistungen nicht oder nur teilweise durch den Teilnehmer in Anspruch genommen, können hierdurch keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden. Alle Preisangaben werden als Bruttopreise ausgewiesen. Eine Mehrwertsteuer fällt nicht an.
(1) Das Seminarentgelt entsteht mit schriftlicher Buchung nach 2.(2) durch den Teilnehmer und wird mit Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Die Rechnung kann per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto beglichen werden. Nur der rechtzeitige Geldeingang nach erfolgter Rechnungsstellung berechtigt zur Teilnahme.
6. Leistungserbringung und Urheberrechte
Die von der stefan fritz consulting bereitgestellten Trainingsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die stefan fritz consulting räumt den
Seminarteilnehmern ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Trainingsmaterialien ein. Der Seminarteilnehmer ist berechtigt, die in den Trainingsmaterialien
speziell gekennzeichneten Musterdokumente für den persönlichen Gebrauch zu bearbeiten und zu vervielfältigen. Andere Verwendungen der Trainingsmaterialien, insbesondere Weitergabe an Dritte,
Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet. Dies gilt auch für die von der stefan fritz consulting lizenzrechtlich erworbenen Bild- und Trainingsmaterialien.
7. Datenschutz
siehe Datenschutzerklärung
https://www.stefan-fritz-consulting.com/datenschutz/
8. Haftung
Grundsätzlich wird keine Haftung für Gegenstande des Teilnehmers, sowie erteilte Ratschlage oder durch den Teilnehmer erworbene Kenntnisse übernommen. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schaden, die er durch Vertragsverletzung verantwortet. Sämtliche im Rahmen des Lehrgangs zur Verfügung gestellten Lehr- und Hilfsmittel sind vom Teilnehmer pfleglich zu behandeln.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
10. Anwendbares Recht, Gerichtstand, Inkrafttreten
(1) Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und der stefan fritz consulting ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der stefan fritz consulting in Herrenberg.
(3) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der stefan fritz consulting und dem Teilnehmer ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz in Herrenberg örtlich zuständige Gericht vereinbart.
(4) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten ab dem 01.11.2013. Frühere AGBs treten hiermit außer Kraft.